Selten war die öffentliche Vernichtung von Schriften ein befreiender Akt – man denke an Luther und die von ihm ausgelöste Reformationsbewegung – meist diente die symbolische Verbrennung von Büchern und Schriftrollen dem Anstoß zu einer systematischen Vernichtung – auch ihrer Verfasser – durch ein angeblich reinigendes Feuer.
Bekanntestes Beispiel ist die Bücherverbrennung vom 10. Mai 1933, kurz nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten. Sie war der Auftakt zu einer systematischen und zielgerichteten Vernichtung von Kulturgut in Deutschland. Man begann mit so genannten »Schwarzen Listen«, der Schaffung einer Reichsbehörde zur Überwachung von Schrift und Schriftstellern, der systematischen Aussonderung und Vernichtung von »schädlichem und unerwünschtem Schrifttum« und der Verfolgung der Autoren.
Und anschließend mussten die Sieger über Hitler und Goebbels den ganzen Schutt und Schund dieser Zeit einer erneuten Aussonderung in Köpfen und Bibliotheken unterziehen.
Dabei erfuhren die »Zukunftsromane« keine gesonderte oder gar bewusste Behandlung durch die jeweiligen Machthaber, es gab weder im Dritten Reich noch danach eine besondere Behandlung dieses Genres. Werke und Autoren landeten wegen ihrer linken Position, ihrer jüdischen Herkunft oder nach 1945 wegen des nationalistischen und kriegsverherrlichenden Gehalts auf den Listen. Überraschenderweise hat es einige Bücher doppelt erwischt. Hier ein Listenauszug mit sf-in-den-ns-listen.pdf und sf-in-den-sbz-listen.pdf. Die vollständigen Aussonderungslisten findet ihr hier.

An unserem Oktober-Clubtreffen berichtete Wolfgang Both über Science Fiction auf den Verbotslisten vor und nach 1945. Mehr zu diesem Thema gibt es an dieser Stelle in wenigen Tagen.